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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AD Consulting GmbH

Ruhrallee 9 ,44139 Dortmund

Stand: 04.10.2023

1. Anwendungsbereich

  1. Diese AGB gelten für Leistungen von AD Consulting ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, AD Consulting stimmt deren Geltung ausdrücklich und mindestens in Textform zu.
  2. Individuelle Abreden zwischen dem Auftraggeber und AD Consulting haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsgegenstand

  1. AD Consulting erbringt als Digitalagentur verschiedene Leistungen für Unternehmen, insbesondere die Entwicklung von Markenstrategien, Digitalisierung und das Management von Social-Media-Aktivitäten.
  2. Sofern Leistungen nicht als Werkleistungen vereinbart werden, handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. AD Consulting schuldet keinen bestimmten Werbeerfolg.
  3. Die Prüfung von Rechtsfragen ist nicht Bestandteil der Leistungen von AD Consulting. Der Auftraggeber ist für die Klärung rechtlicher Fragen, insbesondere hinsichtlich des Wettbewerbsrechts, gewerblicher Schutzrechte und des Datenschutzrechts selbst verantwortlich.

3. Vertragsschluss

  1. AD Consulting übermittelt dem Auftraggeber ein Angebot, welches dieser innerhalb der Annahmefrist annehmen kann. Ist keine Annahmefrist genannt, beträgt diese vier Wochen.
  2. Die Annahme kann in jedweder Form (mündlich, per E-Mail, durch digitale Unterschrift etc.) erklärt werden. Mündliche Zusatzvereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie unverzüglich mindestens in Textform bestätigt werden.
  3. Zur Auftragsdurchführung wird dem Auftraggeber ein Ansprechpartner bei AD Consulting genannt. Der Ansprechpartner ist nicht berechtigt, vertragliche Absprachen im Namen von AD Consulting zu treffen. Vertragliche Absprachen können nur durch die Geschäftsführung von AD Consulting vereinbart werden.

4. Vertragslaufzeit

  1. Werkverträge enden mit der Vertragserfüllung. Ein vorzeitige Kündigung durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich. In diesem Fall behält AD Consulting den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
  2. Verträge über Social-Media-Management haben die im Angebot genannte Erstlaufzeit und verlängern sich um den Zeitraum, der im Angebot genannt ist, wenn sie nicht vor Ablauf der Erstlaufzeit mit der im Angebot genannten Frist gekündigt werden. Ist im Angebot kein Verlängerungszeitraum genannt, verlängern sich Verträge jeweils automatisch um den Zeitraum der Erstlaufzeit, wenn sie nicht von einer Vertragspartei zum Ende der Erstlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Erstlaufzeit bzw. zum Ende eines Verlängerungszeitraums. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie in Schrift- oder Textform erfolgt. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Pausierung eines Vertrages während der Vertragslaufzeit besteht nicht.

5. Leistungserbringung

  1. Leistungen werden entsprechend der Vereinbarungen oder eines vom Auftraggeber freigegebenen Konzepts erbracht. AD Consulting hat hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung von Leistungen ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB. AD Consulting ist berechtigt, Leistungen durch eigene Mitarbeiter oder beauftragte Unterauftragnehmer zu erbringen.
  2. Leistungen werden innerhalb der vereinbarten Fristen erbracht. Werden Fristen als unverbindlich vereinbart, hat der Auftraggeber das Recht, AD Consulting nach Fristüberschreitung innerhalb angemessener Frist zur Leistung aufzufordern und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber seinen Zahlungs- und Mitwirkungspflichten fristgerecht nachkommt.
  3. Erfüllungsort für die Leistungen von AD Consulting ist der Sitz von AD Consulting. Arbeitsergebnisse werden elektronisch übermittelt.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Leistungserbringung von AD Consulting die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgerecht zu erbringen.
  2. Für das Social-Media-Management werden die bestehenden Social-Media-Konten des Auftraggebers benutzt. Der Auftraggeber richtet AD Consulting einen Zugang ein und teilt die Zugangsdaten auf einem sicheren Übermittlungsweg mit.

7. Vergütung

  1. Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Nachträglich beauftragte Zusatzleistungen werden mit dem allgemeinen Stundensatz von AD Consulting abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart wird.
  2. Es gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen. Erbringt der Auftraggeber eine vereinbarte Anzahlung nicht, ist AD Consulting nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
  3. Sofern nicht anders vereinbart, wird die Vergütung für Werkleistungen nach der Abnahme fällig. AD Consulting ist berechtigt, Teilabnahmen zu verlangen. Eine Abnahme gilt als erfolgt, wenn AD Consulting dem Auftraggeber nach der Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzt und der Auftraggeber die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
  4. Sofern nicht anders vereinbart, wird die Vergütung für Social-Media-Management Leistungen zu Beginn eines Kalendermonats zur Zahlung fällig. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste von AD Consulting in Verzug, so kann AD Consulting für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Dies gilt auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft.

8. Nutzungsrechte

  1. An den von AD Consulting erstellten Arbeitsergebnissen werden dem Auftraggeber die Nutzungsrechte eingeräumt.
  2. Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der Bedingung, dass der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten nachgekommen ist. Ein vorherige Nutzung ist nur mit Zustimmung von AD Consulting zulässig.

9. Gewährleistung

  1. Bei Werkleistungen gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Bei Mängeln kann der Auftraggeber zunächst Nacherfüllung verlangen und bei Fehlschlagen der Nacherfüllung, Mängel selbst beseitigen lassen, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unwesentlichen Mängeln. Mängelrechte sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber in Kenntnis eines Mangels ein Werk abnimmt, ohne sich seine Mängelrechte vorzubehalten.
  2. Bei Dienstleistungen bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers. AD Consulting ist nur zum Tätigwerden verpflichtet, schuldet jedoch kein bestimmtes Arbeitsergebnis.

10. Haftung

  1. AD Consulting haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur für Schäden aus:
    • der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.
  3. Hat bei der Entstehung eines Schadens ein Verschulden des Auftraggebers mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von AD Consulting oder dem Auftraggeber verursacht worden ist. Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Auftraggebers darauf beschränkt, dass er es unterlassen hat, AD Consulting auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die AD Consulting weder kannte noch kennen musste, oder dass der Auftraggeber es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.

11. Referenzwerbung

  1. Der Auftraggeber willigt ein, dass AD Consulting zum Zweck der Information über die Leistungserbringung für den Auftraggeber den Namen und das Logo des Auftraggebers auf der Homepage von AD Consulting und den Social-Media-Auftritten von AD Consulting verwenden und öffentlich damit werben darf.
  2. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, seine Einwilligung zu widerrufen. Der Widerruf ist an die E-Mail-Adresse info@adconsulting.com zu senden. AD Consulting wird den Namen und das Logo des Auftraggebers innerhalb von zehn Werktagen von der Homepage und Social-Media-Auftritten entfernen. Zu weiteren Löschungsmaßnahmen ist AD Consulting nicht verpflichtet, insbesondere nicht zur Löschung von gespeicherten Seiten mit dem Logo aus dem Index von Suchmaschinen oder Internetarchiven (z.B. WayBack-Maschinen).

12. Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand ist der Sitz der von AD Consulting, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, soweit der Auftraggeber bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Tel: 0231 9525029